Neue Regelungen im Straßenverkehr – Das ändert sich

Wer an seinem Führerschein hängt, sollte bald besser aufpassen. Die Straßenverkehrsordnung wird reformiert – Das hat jetzt der Bundesrat auf einen Vorschlag von Verkehrsminister Andreas Scheuer hin beschlossen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht klar. Welche neuen Regelungen wurden beschlossen? Hier auf einen Blick:

Falschparken wird teurer

Auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe oder auf Fahrradschutzstreifen am Straßenrand durfte man bisher bis zu drei Minuten halten. Das wird mit der neuen Änderung abgeschafft. Zusätzlich steigen auch die Bußgelder: Statt bisher 15 Euro sind bis zu 100 Euro möglich. In schweren Fällen können Falschparker auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Wer an unübersichtlichen Stellen falsch parkt, kann zukünftig mit bis zu 35 Euro statt wie bisher mit 15 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch das unerlaubte Parken auf Behindertenparkplätzen wird mit 55 statt 35 Euro deutlich teurer.

Rasen im Ort

Wer innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Außerdem tritt innerorts noch eine Änderung inkraft, die Anwohner schützen soll: Den Motor aufheulen zu lassen, mit quietschenden Reifen um den Kreisverkehr driften oder absichtlich im zu niedrigen Gang fahren: Sogenanntes Auto-Posing wird mit bis zu 100 statt bisher 20 Euro richtig teuer.

Missbrauch der Rettungsgasse

In Zukunft soll nicht nur bestraft werden, wer die Rettungsgasse nicht bildet, sondern auch diejenigen, die sie ausnutzen: Wer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Mehr Schutz für Radfahrer

Radfahrer sollen durch die neuen Regelungen besonders gut geschützt werden. Innerorts gilt nun ein konkreter Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen, außerorts müssen es zwei Meter sein. Ein neues Schild kann das Überholen von Radfahrern, aber auch anderen einspurigen Fahrzeugen wie Rollern oder Motorrädern, auch verbieten. LKWs mit 3,5 Tonnen haben besondere Sorgfaltspflicht: Sie sollen in Zukunft innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wenn mit Fußgängern oder Radfahrern gerechnet werden kann. Vor den Einmündungen von Radwegen gilt ein erweitertes Parkverbot von acht Metern.

Um das Radfahren darüber hinaus attraktiver zu machen, soll es ausgewiesene Fahrradzonen geben. In diesen Zonen haben Fahrradfahrer Vorrang vor Autos, die nur 30 km/h fahren und den Radverkehr weder einschränken noch gefährden dürfen. Außerdem wird ein Grünpfeil speziell für Radfahrer eingeführt. Der funktioniert genauso wie der Grünpfeil für Autofahrer: Es muss angehalten werden, ist aber alles frei, kann man abbiegen.

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