Neue Zutrittsregeln zur Ulmer Stadtverwaltung

Der Zutritt zur Stadtverwaltung ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet – Das sieht jetzt die neueste Corona-Verordnung vor.

 

In Innenräumen dürfen nur noch FFP2-Masken getragen werden. Dies setzt die Ulmer Stadtverwaltung zum Jahreswechsel für ihre Gebäude um: Ab 1. Januar 2022 darf die Verwaltung nur noch mit FFP2-Maske betreten werden. Dies gilt für alle Dienststellen wie etwa die Olgastraße 66 und das Rathaus. Ohne FFP2-Maske ist der Zutritt nicht erlaubt.

Statt einer FFP2-Maske kann eine vergleichbare Maske, beispielsweise der Kategorie KN95, N95, KF94, KF95, getragen werden. Eine medizinische Maske ist hingegen nicht mehr ausreichend.

Eine weitere Änderung der landesweiten Verordnung gibt vor, dass künftig nur geimpfte, genesene und getestete Personen Verwaltungsgebäude betreten dürfen, wenn die Alarmstufen herrschen. Deshalb gilt ab 1. Januar 2022 in den Gebäuden der Stadtverwaltung 3G – allerdings mit einigen Ausnahmen. Die 3G-Regel gilt nicht in den Ortsverwaltungen, in den Erstanlaufstellen in den Sozialräumen, in den Dienststellen des Fachbereichs Soziales sowie in den kleineren Außenstellen.

Bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, dem Standesamt im Rathaus, den dezentralen Dienstleistungszentren und dem Bürgerservice Bauen in der Münchner Straße 2 wird ein 3G-Nachweis benötigt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test.

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