Die Anwälte des Günzburger Bundestags-Abgeordneten Nüßlein haben heute Beschwerde gegen die Ermittlungs-Maßnahmen in der Masken-Affäre eingelegt.
Dabei geht es um die Durchsuchungen und das Einfrieren des Vermögens. Beides hatte das Oberlandesgericht München angeordnet. «Die Beschlüsse seien rechtswidrig», werfen die Nüßlein-Anwälte der Justiz vor. Die Generalstaats-Anwaltschaft ermittelt gegen Nüßlein wegen Korruptions-Verdachts. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Neben Nüßlein wird auch dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen. Beide Politiker haben die Vorwürfe zurückgewiesen. «Vergütete Unterstützungs-Leistungen von Herrn Dr. Nüßlein im Rahmen der Beauftragung von Masken-Lieferungen im März 2020 stellen keine strafbare Handlung dar», erklärte dazu Anwalt Gero Himmelsbach. Der Verteidiger argumentiert, dass die Maskengeschäfte nichts mit Nüßleins Abgeordneten-Tätigkeit zu tun gehabt hätten. «Es bestand dabei kein Bezug zur Mandats-Wahrnehmung durch Herrn Dr. Nüßlein als Abgeordneter im Deutschen Bundestag.»