Grund dafür ist laut eines Gerichtssprechers, dass die Tochter der Getöteten beantragte, auch zivilrechtliche Maßnahmen in dem Strafverfahren zu behandeln. Dieser Antrag werde nun geprüft.
Im Strafrecht ermöglicht das sogenannte Adhäsionsverfahren, dass Opfer von Verbrechen beziehungsweise ihre Hinterbliebenen ihre Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche bereits in den Strafprozessen regeln lassen. Die Regelung soll den Geschädigten unter anderem aufwendige Zivilverfahren gegen Täter ersparen.
Im Prozess wird einem beschuldigten Ehepaar vorgeworfen, gemeinschaftlich den in Altenstadt im Nachbarhaus wohnenden Vater des Tatverdächtigen und dessen Partnerin umgebracht zu haben. Der 38-Jährige und seine 33 Jahre alte Ehefrau sollen die 55-Jährige erstochen und den 70-Jährigen erstickt haben.
Zudem ist in dem Verfahren auch ein 33-Jähriger aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) angeklagt. Er soll das befreundete Ehepaar bei der Tat unterstützt haben, ohne selbst am Tatort gewesen zu sein. Der Mann steht wegen Beihilfe vor Gericht.
Die Plädoyers werden nunmehr ab diesem Donnerstag erwartet. Das Urteil soll am 2. Mai verkündet werden.