Seit April 2020 ist in der Straßenverkehrsordnung ein Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen von Fahrradfahrern verankert. Vielen Autofahrern ist das noch nicht bekannt.
Für Radfahrer ist es sehr gefährlich, wenn Autos zu dicht an ihnen vorbeifahren. Um Autofahrer dafür zu sensibilisieren, veranstaltet der ADFC KV Ulm/Alb-Donau am 12. Juni in der Söflingerstraße von 11 bis 12:30 Uhr eine Poolnudel-Aktion.
Der ADFC und weitere Organisationen werden mit Poolnudeln bestückten Fahrrädern in Wendeschleifen hin- und herfahren und zeigen, wie groß der Mindestabstand wirklich ist, den Autos beim Überholen von Fahrrädern einhalten müssen.