Prozess gegen Mutter nach Tod von Kleinkind in Bopfingen

Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Ellwangen

Welche Schuld trägt eine 37-Jährige am Tod ihres knapp zweijährigen Sohnes? Der Bub starb durch schwere Misshandlung des Lebensgefährten der Frau. Nach der Verurteilung des Mannes zu einer langen Haftstrafe beginnt nun der Prozess gegen die Mutter des Kindes.

Der gewaltsame Tod eines 23 Monate alten Kindes aus Bopfingen (Ostalbkreis) sorgte vor rund einem Jahr für große Betroffenheit. Nach dem der Lebensgefährte der Mutter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden ist, beschäftigt sich das Amtsgericht Ellwangen ab Mittwoch (9.00 Uhr) mit der Frage, welche Schuld die Mutter am Tod ihres Sohnes trägt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-Jährigen vor, ihren gestorbenen Sohn im Zeitraum von September 2021 bis Ende Oktober 2021 in der Obhut ihres Lebensgefährten belassen zu haben, obwohl sie erkannt und gewusst habe, dass dieser ihren Sohn misshandele. Die Anklage lautet auf Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.

Der knapp Zweijährige aus Bopfingen war am 21. Oktober 2021 mit zahlreichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden und dort gestorben. Das Landgericht Ellwangen verurteilte den damaligen Lebensgefährten der Mutter des Kindes Ende Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter betont, es gebe keinerlei Hinweise, dass die Mutter oder die Geschwister des Jungen diesem Verletzungen zugefügt hätten. Doch ob sich die Mutter ausreichend gekümmert habe, sei eine andere Frage, befand das Landgericht damals.

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