Der Angeklagte soll im Herbst 2022 mehrmals per WhatsApp Kontakt zu einem damals 12-jährigen Mädchen gehabt haben, um dieses zur Fertigung und anschließender Übersendung intimer Darstellungen zu verleiten. Zudem soll er von einem anderweitig Verfolgten intime Darstellungen erlangt haben, die die 12-jährige Tochter des anderweitig Verfolgten zeigen sollen. Weiter soll er die erlangten intimen Darstellungen einer anderen Person übersandt haben, wie die Staatsanwaltschaft Ulm schreibt.
Im Februar und März 2023 soll der Angeklagte mehrmals weibliche Personen angerufen und dabei masturbiert haben. Im März 2023 soll sich der Angeklagte aus dem Internet eine Videodatei mit kinderpornographischem Inhalt heruntergeladen haben. Der Angeklagte soll jeweils von seiner Wohnanschrift in Ulm aus gehandelt haben.
Rechtlich wird dem Angeklagten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Erwerb kinderpornographischer Inhalte in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, Erwerb kinderpornographischer Inhalte in zwei Fällen, Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte, Verbreitung pornographischer Inhalte in fünf Fällen und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Ab Dienstag, 14. November, wird der Fall in Ulm verhandelt. Es sind insgesamt fünf Sitzungstage geplant. Ein Urteil könnte am 23. November fallen.