Der Beschuldigte soll an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leiden und deshalb im Mai 2022 der wahnhaften Vorstellung verfallen sein, sein Vater, der mit ihm in einer gemeinsamen Wohnung in Geislingen gelebt haben soll, sei ein Dämon, der ihn nicht in Ruhe lasse.
Deswegen soll er seinen Vater angegriffen und mit einem Tennisschläger in Tötungsabsicht mehrfach auf dessen Kopf eingeschlagen haben. Zudem soll er mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen haben, heißt es in einer Mitteilung.
Der Geschädigte soll sich zur Wehr gesetzt haben und es soll ihm gelungen sein, aus der Wohnung ins Treppenhaus zu gelangen. Auch dort soll der Beschuldigte versucht haben, sein Ziel weiter zu erreichen, indem er versucht habe, seinen Vater die Treppen hinunter zu stoßen. Als mehrere Nachbarn hinzugekommen sein sollen, soll er von seinem Vater abgelassen haben.
Der Geschädigte soll eine Nasenbeinfraktur, Risswunden auf der Stirn und im Gesicht, Prellungen des Schädels, der Schulter, der Unterarme, einer Hand und des Thorax erlitten haben. Zudem sei ein Finger gebrochen. Durch den Angriff mit dem Messer seien aufgrund der Verteidigungshandlungen des Geschädigten lediglich oberflächliche Schnittwunden entstanden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich sei und hat beantragt, ihn gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der Angeklagte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.