Rathaus-Neubau in Unterweiler: Stadt überarbeitet Bebauungsplan

Die Pläne liegen auf Eis

Eigentlich hätte schon lange mit den Arbeiten für das neue Rathaus in Ulm-Unterweiler begonnen werden sollen. Doch die Pläne für ein neues Rathaus liegen vorerst auf Eis.

Grund sind Einwendungen von Nachbarn gegen den geplanten Neubau, der nach Plänen des Ulmer Architekturbüros Maurer in der Kirchgasse 2 entstehen soll. In dem Gebäude mit rund 700 Quadratmetern Nutzfläche sollen nicht nur Diensträume für die Ortsverwaltung und ein Bürgersaal, sondern in den beiden oberen Geschossen auch sieben Mietwohnungen entstehen.

Aus Sicht von Bürgermeister Tim von Winning sind die Einwände gegen den Neubau nicht nachvollziehbar: „Mit dem vorliegenden Entwurf ist sowohl in der Maßstäblichkeit als auch in der Gestaltung eine hervorragende Grundlage erarbeitet worden, um in dieser zentralen Ortslage eine moderne Form des Ortsteilrathauses zu realisieren. Durch die Ergänzung mit Wohnungen wird eine Belebung der Ortsmitte erreicht und neuer, dringend benötigter Wohnraum geschaffen.“

Das bisherige Rathaus erfülle nicht mehr die Anforderungen, die heute an ein modernes und barrierefreies Dienstleistungszentrum gestellt werden. Eine Renovierung sei wirtschaftlich kaum darstellbar, außerdem sei die verfügbare Fläche nicht optimal genutzt, so dass sich die Stadt für einen Neubau entschieden habe. Auch der Ortschaftsrat habe sich mit großer Mehrheit für die Neubaupläne ausgesprochen.

Im 2. Quartal dieses Jahres soll nun zunächst das alte Rathaus abgebrochen werden. Die Ortsverwaltung Unterweiler ist bereits seit März letzten Jahres im ehemaligen Sparkassen-Container in der Altheimer Straße 20 untergebracht, denn schon damals hätte das alte Gebäude eigentlich abgebrochen werden sollen. Sämtliche Dienstleistungen werden seither in den provisorischen Diensträumen angeboten, betont Ortsvorsteherin Martina Bouslair, so dass Bürgerinnen und Bürgern keine Nachteile entstünden.

Die Stadt will nun den Bebauungsplan für den Bereich überarbeiten, um die Festsetzungen im Geltungsbereich an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und das Neubauvorhaben planungsrechtlich abzusichern. Aufgrund einer anhängigen Nachbarschaftsklage gegen die Baugenehmigung wird mit dem Baubeginn jedoch gewartet, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist. Wann ein Gericht über die Klage entscheidet, ist zurzeit nicht abzusehen, erläutert Stadtplanungsamtschefin Carola Christ.

Generalübernehmerin für den Neubau ist die städtische Projektentwicklungsgesellschaft PEG, die den Bau schlüsselfertig an die künftige Eigentümerin, die Ulmer Wohn-und Siedlungsgesellschaft UWS, übergeben wird. UWS-Geschäftsführer Frank Pinsler: „Ohne Nachbareinspruch würden wir jetzt schon lange bauen. Wenn sich der Neubau weiterhin verzögert, dann riskieren wir höhere Baukosten.“ Derzeit sind 3,9 Millionen Euro für den Neubau kalkuliert

 

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