Raumordnungsverfahren für Bahnstrecke Ulm - Augsburg

Nächster Schritt in Richtung Ausbau

Vor dem Aus- und Neubau der Bahnstrecke Ulm - Augsburg hat die Regierung von Schwaben ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Die betroffenen Kommunen sowie andere Träger öffentlicher Belange können sich nun bis 31. Oktober zu dem Vorhaben äußern, wie die Regierung von Schwaben am Montag mitteilte.

Mit dem Bau sollen die Reisezeiten zwischen Ulm und Augsburg im Fernverkehr auf 26 Minuten beziehungsweise 40 Minuten bei einem Fernverkehrshalt in Günzburg verkürzt und die Kapazitäten der Strecke erhöht werden. Ziel ist auch, einen Teil des Güterverkehrs von der Bestandstrasse auf die neue Strecke zu verlagern.

Das Milliardenprojekt, das den Bahnverkehr in Deutschland und darüber hinaus spürbar beschleunigen soll, wird in der betroffenen Region unterschiedlich gesehen. Diverse Bürgerinitiativen vertreten unterschiedliche Interessen und haben bisherige Pläne unter anderem zur Neubaustrecke kritisiert.

Das Raumordnungsverfahren umfasst vier von der Deutschen Bahn eingebrachte Trassenvarianten. Sie führen durch Teile des Stadtgebietes Augsburg sowie durch Gemeindegebiete in den Landkreisen Augsburg, Günzburg und Neu-Ulm. Ein Ausbau der Bestandstrasse – wie ihn manche favorisieren – ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert und als vordringlicher Bedarf eingestuft. Der Streckenabschnitt ist Teil der europäischen Magistrale Paris – Bratislava/Budapest.

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