Über 30 Kräfte von Zoll und Polizei haben gestern Vormittag (08.04.2021) in der Ulmer Innenstadt im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Ulmer Gastronomen Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen durchgeführt sowie zwei Haftbefehle gegen ihn selbst und eine Mitarbeiterin vollzogen.
Es bestand Fluchtgefahr sowie Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr. Die Beschuldigten wurden der zuständigen Haftrichterin beim Ulmer Amtsgericht vorgeführt, die die Haftbefehle in Vollzug setzte. Die beiden Beschuldigten befinden sich nun in Untersuchungshaft. Nach DONAU 3 FM Informationen handle es sich nicht um einen der bekannten Großgastronomen Ulms, sondern um eine „einfache Gastronomie mit Café“.
Dem Unternehmer werden u.a. Subventionsbetrug, Kurzarbeitergeldbetrug, Sozialbeitragshinterziehung und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Er soll sich dabei auch eines sog. Strohmannes bedient haben, um seine eigene Verantwortlichkeit zu verschleiern.
Der finanzielle Schaden hinsichtlich der zu Unrecht bezogenen Corona-Soforthilfe samt Kurzarbeitergeld soll insgesamt ca. 115.000 Euro, der Schaden gegenüber den Sozialkassen rund 50.000 Euro betragen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Ulmer Zolls und der Kriminalpolizei laufen bereits seit mehreren Monaten. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen, die gemeinsam durch den Zoll und die Polizei durchgeführt wurden, wurden Geschäftsunterlagen sichergestellt und verschiedene Zeugen vernommen. Die Ermittlungen dauern an.