Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Einspruch des ehemaligen Kandidaten Daniel Langhans gegen das Ergebnis bei der Ulmer OB-Wahl zurückgewiesen. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, sei der Einspruch bereits unzulässig, weil Langhans nur 70 statt der vorgeschriebenen 100 Unterstützerunterschriften beigefügt habe.
Außerdem ist die Wahlanfechtung laut Regierungspräsidium auch im Fall einer Zulassung inhaltlich unbegründet gewesen. Die Wahlprüfung habe keine Anhaltspunkte für eine unrichtige Stimmauszählung oder eine Manipulation zulasten von Langhans ergeben. Mit der Entscheidung bestätigte das Regierungspräsidium die Gültigkeit der Ulmer OB-Wahl.
Langhans hatte bei der OB-Wahl am 3. Dezember 2023 in Ulm laut amtlichem Wahlergebnis 2,62 Prozent der Stimmen erreicht. Damit war er nicht in die Stichwahl zwei Wochen später eingezogen. In der Stichwahl hatte sich Rechtsanwalt Martin Ansbacher (SPD) gegen Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU) durchgesetzt.
Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann Langhans laut Mitteilung Klage einreichen.