Registrierung von Kriegsflüchtlingen

1. Termin am Mittwochnachmittag

Am Mittwoch, 9. März, zwischen 13.30  und 16.30 Uhr können sich Geflüchtete aus der Ukraine in Ulm bei der Ausländerbehörde in der Olgastraße 66 registrieren lassen, wie die Stadt Ulm mitteilt.

Diese Registrierung sei erforderlich, wenn man Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen möchte, schreibt die Stadt. Wichtig zu wissen: Bei der Registrierung handelt es sich nicht um einen Asylantrag, betont die Stadt.

Die Bürgerdienste, zu denen auch die Ausländerbehörde zählt, richten nach Angaben der Stadt am Mittwochnachmittag zusätzliche Schalter ein, um die Kriegsflüchtlinge in einem vereinfachten Verfahren zu registrieren. Weitere Registrierungstermine werden in den kommenden Tagen folgen und rechtzeitig angekündigt. Für die Registrierung mitzubringen sind alle verfügbaren Ausweisdokumente.

Erst nach der Registrierung kann ab Donnerstag, 10. März, ein Antrag auf Sozialleistungen inklusive der Krankenversicherung beim Sozialamt in der Olgastraße 152, 4.Stock, gestellt werden. Öffnungszeiten: Montag-Freitag vormittags von 9 bis 12 Uhr, nachmittags von 13 bis 16 Uhr.

Wer es nicht schafft, sich gleich am Mittwoch registrieren zu lassen, aber dringend finanzielle Unterstützung braucht, kann sich ebenfalls dorthin wenden und erhält gegen Vorlages des Ausweises ein Übergangsgeld.

Die Stadt ist bemüht, den Kriegsflüchtlingen möglichst rasch und mit einem Minimum an Bürokratie zu helfen, heißt es in der Mitteilung weiter.

 

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