Das Reißverschlussverfahren gilt immer, wenn sich Fahrspuren von zwei auf eine verengen, unabhängig davon, ob es durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird. Doch wie funktioniert es wirklich?
Erst unmittelbar vor der Engstelle sollte man die Spur wechseln. Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, sind also keine Drängler, sondern verhalten sich korrekt. Das hat den einfachen Grund, dass zu frühes Einfädeln eher Stau verursacht. Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen. Im Gegenzug dürfen die Fahrer, die sich einordnen, den Spurwechsel nicht erzwingen.
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussverfahren übrigens nicht. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn fährt, muss die Fahrzeuge auf der Autobahn vorbei lassen, seine Geschwindigkeit anpassen und darf erst rausfahren, wenn eine Lücke kommt.
Aber wer ist dann schuld, wenn ein Unfall passiert? Diese Frage beschäftigt die Gerichte nicht selten. Für denjenigen, der die Fahrspur wechselt, gilt erhöhte Sorgfaltspflicht. Passiert also ein Unfall, liegt ein Großteil der Haftung in der Regel beim Spurwechsler.