Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und so eine gesetzliche Krankenkasse geschädigt hatte. In die Haftstrafe wurde auch ein erst kürzlich verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und war deswegen vom Amtsgericht bereits verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung am Montag, dass die Frau «zwei Todsünden als Apothekerin» begangen habe – Arzneien ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungs-System auszunutzen. Er betonte, die Angeklagte habe das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker ausgenutzt. Für die Rezept-Fälschungen hatte die Pharmazeutin Blanko-Rezepte ihres Ehemannes – ein Zahnarzt – ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel irgendwann bei der Krankenkasse auf, weil Zahnärzte normalerweise keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517 000 Euro ausbezahlt.