Ein Metzger aus Rottenacker im Alb-Donau-Kreis stand trotz Quarantäne-Anordnung in seinem Geschäft. Jetzt muss er ein Bußgeld zahlen – wehrt sich aber dagegen. Der Fall landet vor Gericht.
Gegen den Metzger aus Rottenacker, der trotz Corona-Infektion und Quarantäne-Anordnung in seinem Geschäft hinter der Theke stand und verkauft hat, ist jetzt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein Bußgeld festgelegt worden. Die genaue Höhe wurde nicht mitgeteilt. Der Bußgeldkatalog sieht einen Rahmen von 200 bis 5000 Euro vor.
Der Metzger hat bereits Einspruch erhoben. Da sich aber keine neuen Tatsachen ergeben haben, hat das Landratsamt das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht Ehingen zur Entscheidung abgeben.