In Ulm sorgt das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) für Sicherheit bei frostigen Temperaturen. Rund 1.050 Bauarbeiter profitieren von der Regelung, die ab 1. Dezember greift. Auch wenn auf Baustellen wegen Eis und Schnee die Arbeit ruht, bleiben Arbeitsverträge und Löhne bestehen.
Das Saison-Kug – früher als Schlechtwettergeld bekannt – sichert bis zu 67 % des Nettolohns bei Arbeitsausfall. Es gilt für Beschäftigte im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau. Die Arbeitsagentur übernimmt die Zahlungen zwischen Dezember und März, im Gerüstbau schon ab November.
Die Regelung schützt vor Entlassungen und garantiert eine verlässliche Einkommensquelle. Unternehmen profitieren, indem sie im Frühjahr auf erfahrene Fachkräfte zurückgreifen können, statt neues Personal einzustellen.
Bauunternehmen können nachträglich der Arbeitsagentur melden, wer wie lange gearbeitet hat. Vor der Beantragung des Saison-Kug sind jedoch interne Arbeiten, Resturlaub und Arbeitszeitkonten zu prüfen.
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein „Auffangnetz“ bei schlechter Witterung – eine Win-win-Lösung für Beschäftigte und Arbeitgeber in Ulm, so die IG BAU.