Schärfere Corona-Verordnung in Baden-Württemberg - auch für Geimpfte und Genesene

Kurz vor Weihnachten verschärft Baden-Württemberg nochmal seine Corona-Verordnung und schreibt erstmals auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in diese. Was das für das Weihnachtsfest mit Ihrer Familie bedeutet, lesen sie hier.




Baden-Württemberg verschärft wenige Tage vor Weihnachten die Corona-Regeln. Ab kommenden Montag gibt es erstmals auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie dürfen sich nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen oder 200 Personen im Freien treffen, wie das Sozialministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Mit den Vorgaben setzt das Land einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz um. Mit der neuen Verordnung werden auch Messen verboten.

Weihnachten und Silvester mit oder ohne Familie?

An Silvester können die einzelnen Kommunen nun auf öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot aussprechen. Außerdem sollen dort nicht mehr als zehn Menschen zusammenkommen. Private Treffen von ungeimpften Personen sind nur unter den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Minderjährige zählen nicht dazu, teilte das Sozialministerium weiter mit. Das heißt, für Ungeimpfte könnte es ein Weihnachtsfest mit weniger sozialen Kontakten werden.

Für Geimpfte und Genesene gelten zwar auch erstmals Kontaktbeschränkungen, aber die wenigsten Familien werden wohl mit mehr als 50 Personen die Feiertage verbringen.

Tests für Ungeimpfte

Ab 1. Januar brauchen Menschen, die nicht geimpft sind, beim Gang zum Amt einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, um bei der Behörde vorsprechen zu können. Über diese Regelung hatte auch die «Schwäbische Zeitung» (Freitag) berichtet.

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