Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet werden.
Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst. Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die am Samstag, 13. März 2021, in Kraft tretende Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der bereits angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um Information des Veterinärdienstes Neu-Ulm (Tel.: 0731/7040-6105) gebeten.
Details und erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden.
Aktuell ist zudem im Landkreis Schwandorf in einem großen Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf Geflügelbestände in der Region zu verhindern, werden auch im Landkreis Neu-Ulm die gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Über eine Allgemeinverfügung wird im Landkreis Neu-Ulm für Geflügelbestände in festgelegten Risikogebieten die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder in überdachten und dreiseitig geschlossenen Unterständen angeordnet. Die betroffenen Risikogebiete sind in der Allgemeinverfügung festgelegt.
Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 12. März 2021, im Amtsblatt des Landkreises Neu-Ulm veröffentlicht und tritt am Samstag, 13. März 2021, in Kraft.
Das Landratsamt Neu-Ulm hofft durch die eingeleiteten Maßnahmen ein Übergreifen der Geflügelpest auf Geflügelhaltungen verhindern zu können.