Verantwortliche der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker müssen mehr als zwölf Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Darlehen von 1,35 Millionen Euro zurückzahlen.
Das Zwickauer Unternehmen Meniar habe das Darlehen 2011 unrechtmäßig an den Konzern ausgezahlt, teilte das Landgericht Zwickau am Montag mit. Demnach soll das Unternehmen, das der Drogeriekette mit Sitz in Ehingen in Baden-Württemberg Leiharbeiter stellte, kurz vor dem Insolvenzverfahren Schleckers eine Millionensumme gezahlt haben. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Den Angaben zufolge führte der ehemalige Geschäftsführer den Personaldienstleister als Strohmann treuhänderisch für die Schlecker-Familie. Nun sollen er sowie die Ehefrau und die Kinder von Firmengründer Anton Schlecker das Darlehen wie auch die angefallenen Zinsen zurückzahlen.
Die Drogeriemarktkette Schlecker war 2012 pleitegegangen. Rund 25 000 Mitarbeiter, überwiegend Frauen, hatten ihren Arbeitsplatz verloren. Meniar («Menschen in Arbeit») wurde 2008 gegründet, um ehemalige Schlecker-Mitarbeiterinnen nach ihrer Entlassung wieder einzustellen – allerdings als Leiharbeiterinnen für deutlich weniger Geld. Dieser «Drehtüreffekt» wurde mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit abgeschafft. Das Gesetz wird auch als «Lex Schlecker» bezeichnet.
Nach der Schlecker-Pleite mussten sich Firmengründer Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike schließlich in einem Bankrott-Prozess verantworten. Die Schlecker-Kinder wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Anton Schlecker selbst war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Zu Schleckers besten Zeiten hatte das Unternehmen mehr als 50.000 Mitarbeiter und europaweit rund 14.000 Filialen. Der Drogeriekönig gehörte zu den reichsten Menschen Deutschlands und schaffte angesichts der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch Geld in Millionenhöhe beiseite.