Schluss mit den Blitzer-Apps: Alternativen und was noch erlaubt ist

Blitzer-Warnungen

Das Oberlandesgericht verbietet Blitzer-Apps jetzt auch für Beifahrende. Was bedeutet das für Autofahrer?

Jeder kennt sie: Die hübschen Fotos vom Straßenrand aus, die zusammen mit einer saftigen Geldstrafe im Briefkasten landen. Um den Bitzer zu umgehen gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten. Von in Navigationsgeräten eingebaute Warnungen bis hin zu praktischen Apps. Doch damit ist jetzt Schluss. Blitzer-Apps sind nun endgültig verboten, auch für Befahrende. Für Fahrer waren diese schon immer verboten.

Wie kam es zum Blitzer-App verbot für Beifahrer?

Im Rhein-Neckar-Kreis erwischte die Polizei einen 64-jährigen Autofahrer, als er sein Handy mit einer Blitzer-Warn-App seiner Beifahrerin während der Kontrolle zuschob. Eine Geldstrafe von 100 Euro wurde fällig. Der Mann weigerte sich diese zu bezahlen und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jedoch, dass die Geldstrafe rechtens war. Wie die Südwest Presse berichtet, sei das Beiseiteschieben ein Hinweis auf das Wissen seines Fehlverhaltens gewesen, so die Urteilsbegründung. Dieses Urteil führt nun zu einem deutschlandweiten Blitzer-App-Verbot, nicht nur für den Fahrer, sondern auch für Mitfahrende.

Darf die Polizei jetzt in mein Handy schauen?

Was heißt das neue Urteil denn jetzt für unseren Alltag, was sagt die Polizei dazu? Wir haben nachgefragt bei Holger Stabik, dem Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben/Südwest in Kempten und Julian Häußler, Pressesprecher vom ADAC Württemberg.

Mit den beiden Experten klären wir, was das Urteil für die Praxis bedeutet, wie es überprüft werden soll, ob die Beamten denn überhaupt in Handys der Bürger schauen dürfen und warum das Radio weiterhin Blitzermeldungen durchgeben darf.

Interview anhören

Immer beliebter bei der Polizei sind die sogenannten "Superblitzer"

Warum sind Blitzer-Apps verboten?

In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass das Mitführen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geräte zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen, verboten ist (§ 23 StVO Absatz 1c). Darunter fallen auch die beliebten Blitzer-Apps. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun beschlossen, dass auch dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn Mitfahrer diese nutzen. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister bei Verstoß.

Julian Häußler, Pressesprecher vom ADAC Baden-Württemberg klärt auf, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzungen die Verkehrssicherheit hochgehalten werden solle, gerade bei Kindergärten, Seniorenheimen oder dort, wo es dem Umweltschutz dient. Deshalb sollen die Geschwindigkeitsbegrenzungen dauerhaft eingehalten werden, nicht nur da, wo ein Blitzer stehen. Durch Blitzer-Apps sind Fahrende eher dazu geleitet nur punktuell, also da wo ein Blitzer steht, langsam zu fahren und den Rest der Strecke zu rasen.

Welche Blitzer-Melder sind noch erlaubt?


Der einfachste und sicherste Weg ist natürlich, sich an das vorgegebene Tempolimit zu halten. Denn laut der Verkehrssicherheitskampagne Runter vom Gas lag 2021 die Unfallursache für jeden dritten Verkehrstoten bei zu schnellem Fahren. Auch wer sich an das ausgegliederte Tempolimit hält, kann auf den Straßen zu schnell unterwegs sein, beispielsweise bei Nebel, Schnee oder Nässe.

Wer weiterhin legal auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich vorab über Blitzer informieren. Die einfachste Möglichkeit sind dabei Radiosender. Bei DONAU 3 FM geben wir jede halbe Stunde die aktuellen Blitzer bekannt. Außerdem sind auf unserer Website die Blitzer und Staus aufgelistet.

Häußler betont, dass Blitzer-Apps nicht komplett verboten seien. Man dürfe vor der Fahrt sich auf den Apps über Blitzer auf seiner Strecke informieren. Bei längeren Fahrten dürfe man sogar auf Rastplätzen diese Apps öffnen und nach möglichen Blitzern auf der kommenden Strecke sehen, solange man dies nicht während der Fahrt täte.

Erlaubt ist auch weiterhin andere Verkehrsteilnehmende per Handzeichen oder Schildern zu warnen. Diese Zeichen dürfen die Fahrenden aber nicht ablenken oder behindern. Auch das Aufmerksam machen mittels Lichthupe ist verboten.

Wie kann ich einen Blitzer melden?

Unterwegs einen Blitzer gesehen? Melde ihn uns kostenlos unter 0800 0 490 400 oder per WhatsApp 01520 242 3333.

Das könnte Dich auch interessieren

02.07.2024 Warnung vor Fakeshops: So erkennt ihr gefälschte Online-Shops Die Verbraucherzentralen warnen vor Fakeshops im Netz. Mit diesen Tipps könnt ihr betrügerische Seiten erkennen. 14.05.2024 Drohendes B30 Chaos in Hochdorf - immer noch nichts neues!? Knapp drei Jahre lang soll die B30 bei Hochdorf im Kreis Biberach voll gesperrt werden. Grund: Die Risstalbrücke und die Eisenbahnbrücke über der B30 sollen neu gebaut werden. Und der B30-Verkehr? Der wird so lange komplett durch die Gemeinde Hochdorf gedrückt! Wir hatten schon mehrfach berichtet. Passiert ist seither... nichts! 03.05.2024 Konferenz in Ulm: Verkehrsministerium will Fußverkehr stärken Zufußgehen ist die natürlichste Art, um sich fortzubewegen. Deshalb verfolgt das Verkehrsministerium das Ziel, den Fußverkehr landesweit zu stärken und zu verbessern. Im Fokus stehen die Mobilität von Kindern und Jugendlichen sowie hindernisfreie Gehwege. Verkehrsminister Hermann betonte auf der Fachkonferenz in Ulm: „Wir alle sind Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Weg zum Einkauf oder zum 23.03.2024 Biberach: Kretschmann Besuch verläuft diesmal friedlich Die Krawalle in Biberach am politischen Aschermittwoch hatten nach Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nichts mit demokratischem Protest und den Interessen der Bauern zu tun – und rein gar nichts mit Biberach. Es sei nur darum gegangen, Wut herauszulassen, Wut anderer anzustacheln, andere zum Schweigen zu bringen, kritisierte der Grünen-Politiker am Freitagabend bei einer Veranstaltung