Ein Schuhgeschäft will in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel kippen.
Es handele sich um eine Filiale eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Die Entscheidung zu der Vorschrift, nach der nur geimpfte oder genese Menschen Zutritt haben, werde nächste Woche ergehen.
Die Klage werde ähnlich begründet wie in Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass für Bekleidungs-, Bücher- und Blumenläden die 2G-Regel nicht gilt. Ihr Angebot diene der «Deckung des täglichen Bedarfs». Auch der Schuhladen in Baden-Württemberg argumentiert laut VGH, seine Ware gehöre zur Grundversorgung.
In der Grenzregion wie etwa in Ulm und Neu-Ulm sorgen die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg bei Kunden für Verwirrung – und bei Händlern für Frust.
In einem weiteren Eilverfahren am VGH Baden-Württemberg klagt eine Bekleidungskette gegen Kontrollpflichten für die Geschäftsleute, wie Prüfung der Impf- und Personalausweise. Auch dieser Fall soll kommende Woche entschieden werden.