Schule startet wieder - das sind die Regeln

Die weiterführenden Schulen im Landkreis Neu-Ulm sehen sich gut vorbereitet, aber es warten jedoch strenge Regelungen auf die Schülerinnen und Schüler.

 Für rund 3.000 Schülerinnen und Schüler startet am kommenden Montag wieder der Schulbetrieb vor Ort. Es sind die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen, die als erste wieder zurückkehren in die Klassenzimmer. Der Grund hierfür ist, dass es den Schülerinnen und Schülern  ermöglicht werden soll, einen normalen Abschluss zu machen. Die entsprechenden Schulen im Landkreis Neu-Ulm – Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS, Förderschulen und Berufsschulen – sind nach Auskunft des zuständigen Fachbereichsleiters im Landratsamt, Heiko Schleifer, sowie des Leiters des Staatlichen Schulamts, Dr. Ansgar Batzner, gut auf die Schulöffnung vorbereitet.

Einen „normalen“ Schulalltag, wie ihn die Schülerinnen und Schüler bislang kannten, wird es allerdings erstmal nicht geben. Dafür sorgt ein Hygieneplan des Bayerischen Kultusministeriums, der für einen größtmöglichen Infektionsschutz sorgen soll. Dieser Plan fordert reduzierte Klassenstärken: Maximal 15 Schülerinnen und Schüler dürfen sich demnach in einem Klassenraum aufhalten und Gruppenarbeiten wird es dort nicht geben. In der Schule gelten außerdem sowohl die Abstandsregel von 1,5 Metern, das Einhalten der Husten- und Niesetikette sowie das Gebot des regelmäßigen Händewaschens mit Wasser und Seife.

Die Pause wird entweder im Klassenraum verbracht oder zeitversetzt in kleinen Gruppen, der Toilettengang erfolgt nur einzeln. Es gibt keinen Pausenverkauf oder Mensabetrieb, die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen ist aber möglich.

In dem Hygieneplan ist darüber hinaus festgelegt, dass das Schulgebäude regelmäßig gereinigt werden muss, insbesondere kritische Stellen wie Lichtschalter oder Türklinken. Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass der Gebrauch von Desinfektionsmitteln ebenso wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich nicht erforderlich ist. Es steht den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften jedoch frei, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dagegen gilt, wie generell ab kommendem Montag, auch für Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dies ist umso wichtiger, da dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann.

Insgesamt gilt eine Präsenzpflicht nur für die Prüfungsfächer. Für Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören, gilt gar keine Präsenzpflicht. Auch Lehrerinnen und Lehrer, die zur Risikogruppe zählen, sind nicht verpflichtet, in den Schulen zu unterrichten, sie leisten ihren Dienst dann weiterhin von zuhause aus. Zur Risikogruppe zählen Personen mit Vorerkrankungen, bei denen nach ärztlicher Einschätzung eine besondere Gefährdungslage besteht.

Der Plan der Staatsregierung sieht vor, dass ab dem 11. Mai die Schulen dann auch wieder für die Jahrgänge öffnen sollen, die im kommenden Schuljahr ihren Abschluss machen werden, sowie möglicherweise auch für die Grundschülerinnen und –schüler der 4. Klassen.

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