Ab Montag, 22. Februar 2021, dürfen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neu-Ulm wieder öffnen und einige Schulklassen ins Klassenzimmer zurückkehren.
Denn das Bayerische Kabinett hat in seiner letzten Sitzung für Landkreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner nicht überschreitet, Lockerungen beschlossen. Der Landkreis Neu-Ulm hat seit dem 23.01.2021 die 7-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern nicht mehr überschritten. Damit treten folgende Regelungen in Kraft:
Es findet Präsenzunterricht statt:
Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler besteht auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht (Alltagsmaske ist erlaubt), Lehrkräfte haben die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Für Lehrkräfte sowie das Personal an Schulen hat die Bayerische Regierung medizinische Masken bereitgestellt, die über das Landratsamt verteilt wurden.
„Gerade für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 ist es wichtig, dass der Präsenzunterricht nun wieder möglich ist“, freut sich Dr. Ansgar Batzner, Leiter des Staatlichen Schulamts Neu-Ulm und dankt den Schulleitungen und Lehrkräften für die erfolgreiche Bewältigung der pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen. Denn zum Teil muss an Schulen gleichzeitig Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht stattfinden.
Der Präsenzunterricht entfällt wieder, falls der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet. Wenn dieser Fall eintritt, wird das Landratsamt das öffentlich bekannt machen.
„Dass die Infektionszahlen im Landkreis seit Januar nicht nur rückläufig sind, sondern auch seit einigen Wochen unter dem Wert von 100 liegen, ist ein positives Zeichen“, sagt stellvertretender Landrat Franz-Clemens Brechtel. „Wir freuen uns, dass damit der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet wird und Eltern und Kinder wieder mehr zum Alltag zurückkehren können. Auch die Öffnung von Kindertageseinrichtungen ist unter den aktuellen Bedingungen möglich.“
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist ab dem 22. Februar 2021 unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können ebenfalls wieder ab Montag stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten wird. Auch die Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Dort besteht im Unterricht FFP2-Maskenpflicht (bzw. gleichwertige Masken), das Lehrpersonal ist verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Im praktischen Fahrunterricht und bei der praktischen Prüfung herrscht FFP2-Maskenpflicht (bzw. gleichwertige Masken) für alle.
Angebote der Erwachsenenbildung sind weiterhin nur online möglich. Das gilt auch für den Musikschulunterricht.
Testmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal
Mit Blick auf die Ausweitung des Präsenzunterrichts ab Montag, 22. Februar, wurden im Testzentrum in Weißenhorn zusätzliche Testkapazitäten für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Am Samstag, 20. Februar, und Sonntag, 21. Februar stehen von 13:00 – 15:00 Uhr zusätzliche Termine zur Verfügung. Weitere Termine speziell für Schülerinnen und Schüler gibt es:
Montag, 22.02., 01.03., 08.03., 15.03.: 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 24.02., 03.03., 10.03., 17.03.: 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag, 26.02., 05.03., 12.03., 19.03: 13:00 – 15:00 Uhr
Es werden Schnelltests vorgenommen.
Für die Testung ist eine Anmeldung erforderlich. Sie erfolgt online über das Portal des Testzentrums unter https://portal.huber-health-care.com/signup.
Reihentestungen für Lehrkräfte und schulisches Personal werden über niedergelassene Ärzte durch die Schulen vor Ort organisiert. Dabei handelt es sich um PCR-Tests.