Corona-Verordnung geändert: Der Betrieb von Bordellen in Baden-Württemberg ist wieder erlaubt.
In Baden-Württemberg dürfen seit Montag Bordelle und Laufhäuser wieder öffnen. Die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde entsprechend geändert und trat zum Start der neuen Woche in Kraft. Die Änderungen sind auf der Webseite des Landes einsehbar. Die Verordnung sieht vor, dass nur Eins-zu-eins-Prostitution wieder stattfinden darf – das heißt kein Gruppensex, sondern eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Außerdem gelten ähnliche Vorgaben wie auch für die Gastronomie. So ist in den Innenräumen eine Maske verpflichtend, die Betriebe müssen ein Hygienekonzept vorlegen und die Kontaktdaten der Kunden erheben.
Auslöser für die Änderung der Verordnung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Dieser hatte das generelle Sexverbot gekippt und es als krassen und außerordentlich schweren Eingriff in die Berufsfreiheit bezeichnet. Seit Wochen waren Bordellbetreiber und Prostituierte in Baden-Württemberg Sturm gelaufen, weil sie sich in der Corona-Krise im Vergleich zu anderen Bereichen benachteiligt sahen. Wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart sagte, ist die Corona-Verordnung aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.