Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Bayerischen Landtag verlangt den Schwimmunterricht flächendeckend nachzuholen. Max Deisenhofer, Landtagsabgeordneter und Günzburgs Kreisvorsitzender der Grünen setzt sich dafür ein.
„Sicher durch den Sommer: Schwimmunterricht flächendeckend nachholen“ – so titelt der Dringlichkeitsantrag der Grünen im Bayerischen Landtag. Max Deisenhofer, Landtagsabgeordneter und Günzburgs Kreisvorsitzender der Grünen setzt sich dafür ein, ein Kompensationsangebot für den pandemiebedingten Wegfall des Schwimmunterrichts an Bayerns Schulen einzurichten, damit tatsächlich alle Schüler*innen in der Grundschule schwimmen lernen, so wie es im Grundschullehrplan formuliert ist. Erhebungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zeigen wiederholt, dass immer weniger Grundschüler*innen in Deutschland sicher schwimmen können. Konnten dies 1990 noch 90 Prozent, gelten inzwischen nur noch 40 Prozent aller Zehnjährigen als sichere Schwimmer*innen.
Dem Dringlichkeitsantrag nach soll der Landtag folgendes beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
• ein Kompensationsangebot für den pandemiebedingten Wegfall des Schwimmunterrichts an Bayerns Schulen einzurichten, damit tatsächlich alle Schüler*innen in der Grundschule schwimmen lernen, so wie es im Grundschullehrplan formuliert ist;
• sicherzustellen, dass durch entfallene Fortbildungen keine Lehrbefähigungen für Schwimmunterricht verloren gehen;
• in Zusammenarbeit mit Landkreisen und Kommunen baldmöglichst zusätzliche Wasserzeiten für die Ausbildung von Schwimmanfänger*innen sowie für die Trainings- und Ausbildungszwecke für die Kräfte der Wasserrettung zu schaffen;
• unter Beteiligung von Kooperationspartnern und Sponsoren ein Konzept der „Ferienschwimmkurse“ nach dem Beispiel anderer Bundesländer aufzulegen, die insbesondere sozial benachteiligte Kinder berücksichtigen;
• die Bestimmungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Hinblick auf eine fähigkeitsorientierte und pandemiegerechte Organisation des Schwimmunterrichts zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die definierte Schüler*innenzahl von Schwimmklassen, die für gewöhnlich der normalen Klassenstärke entspricht.
• bei möglichen coronabedingten Einschränkungen zukünftig Badeanstalten zugunsten des elementar wichtigen Schwimmunterrichts an Schulen und in Vereinen länger offen zu halten.
Erhebungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zeigen wiederholt, dass immer weniger Grundschüler*innen in Deutschland sicher schwimmen können. Konnten dies 1990 noch 90 Prozent, gelten inzwischen nur noch 40 Prozent aller Zehnjährigen als sichere Schwimmer*innen. Angesichts der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie gehen
Wasserrettungs-Organisationen davon aus, dass sich die Lage weiter zuspitzt. Es droht ein Jahrgang von 100.000 Nichtschwimmer*innen, allein in Bayern.
Nicht nur die Schließung sämtlicher Schwimmbäder ist Ursache dieser Entwicklung, die gesetzlichen Bestimmungen verhinderten und erschweren noch immer vielerorts einen Schwimmunterricht an Bayerns Schulen, wie er im Lehrplan vorgesehen ist. Auch die Schulschwimmwoche „Bayern schwimmt“ unter Schirmherrschaft von Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Staatsminister Prof. Piazolo fand 2020 lediglich im virtuellen Raum statt. Für 2021 ist noch kein Konzept bekannt.
Schwimmvereine und Wasserrettungsorganisationen vermelden Wartezeiten von über zwei Jahren bis zum möglichen Start eines Schwimmkurses und können daher diese Lücke nicht vollumfänglich schließen. In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und der steigenden Impfquote in der Bevölkerung ist ein echtes Kompensationsangebot für den entgangenen Schwimmunterricht an Bayerns Schulen spätestens zum jetzigen Zeitpunkt – kurz vor den bayerischen Sommerferien und in Hinblick auf das neue Schuljahr – dringend angezeigt. Aufgrund der Erkenntnisse über das geringe Infektionsrisiko bei Sportausübung unter freiem Himmel kommt Freibädern eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung an ihre Zusage erinnert, ihr Engagement für die Verbesserung der Schwimmfähigkeit fortzusetzen, „sobald die Infektionsschutzmaßnahmen die erforderlichen Handlungsspielräume
eröffnen“.