Bayerns Ministerpräsident Söder stellt klar: Auch Kirchgänger müssen an Weihnachten bis 21.00 Uhr zu Hause sein.
Für Kirchgänger wird es in Bayern auch über Weihnachten keine Ausnahmen von den verschärften Ausgangsbeschränkungen geben: Um 21 Uhr darf man grundsätzlich nicht mehr raus. Christmetten müssten demnach in Bayern vorverlegt werden.
In Baden-Württemberg dagegen gilt der Besuch von privaten oder religiösen Veranstaltungen an Weihnachten als triftiger Grund abends und nachts draußen unterwegs zu sein. Beispiel: Ein Neu-Ulmer darf also nach 21 Uhr nicht im Ulmer Münster sein. Da findet die Christmette aktuell um 21.30 und um 23 Uhr statt. Ein Ulmer darf aber hin.
Stand 15.12.2020.