Sonderregeln für Klinik-Besuche an Feiertagen

Das Universitätsklinikum Ulm (UKU), die dem UKU zugehörigen Universitäts-​ und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) sowie das Bundeswehrkrankenhaus Ulm (BWK) haben sich auf einheitliche Regelungen für Besuche bei Patienten an den anstehenden Feiertagen verständigt. UKU und BWK setzen damit einvernehmlich das generelle Besuchsverbot an einzelnen Tagen aus. Für Weihnachten und Silvester gelten an allen drei Kliniken gemeinsame Sonderreglungen.




Seit Mitte November sind Besuche in den Kliniken nur noch in Ausnahmefällen bzw. sehr eingeschränkt möglich. „Wir wissen, wie wichtig Besuche von Freunden und Angehörigen für unsere Patientinnen und Patienten sind. Umso schwerer fällt es uns, diesen Wunsch seit vielen Wochen nicht erfüllen zu können. Wir freuen uns daher, dass durch die gemeinsame Sonderregelung für die anstehenden Feiertage Besuche im kleinen Rahmen und unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden können,“ sagt Professor Dr. Udo X. Kaisers, Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor des UKU.

Damit Patienten die Feiertage nicht alleine verbringen müssen, wird diese Regelung am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar für die meisten Bereiche gelockert. Patienten auf COVID-​19 Stationen sind von der Sonderregelung weiterhin ausgenommen.

An den genannten Tagen dürfen Patienten pro Tag maximal von zwei Personen Besuch empfangen. Die zwei Besucher dürfen allerdings nicht gleichzeitig ins Klinikum kommen. Es sollte es sich zudem nach Möglichkeit immer um dieselben Personen handeln. Die Dauer des Besuchs ist jeweils auf 30 Minuten innerhalb der Besuchszeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.

Patienten bestimmen die Besuchspersonen vorab, die verschiedenen Bereiche und Stationen der Kliniken stellen entsprechende Sondergenehmigungen für den Zutritt zum Klinikum aus. Für die Besucher gilt zudem gemäß gesetzlicher Vorgabe die 2G plus Regelung. Das heißt, nur geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt, zusätzlich muss ein gültiges negatives Test-Zertifikat vorgelegt werden (PCR-​Ergebnis nicht älter als 48 Stunden, Antigen-​Schnellst nicht älter als 24 Stunden).

An den Kliniken vor Ort kann keine Testung der Besucher durchgeführt werden. Weitere Voraussetzungen für den Besuch sind das Tragen einer FFP2-Maske ohne Filter sowie keine Fieber- oder Erkältungssymptome. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, werden Besucher gebeten, Impfzertifikat bzw. OR-Code Dokumentation oder Genesenen-Nachweis, aktuelles negatives Testzertifikat, Sondergenehmigung der Klinik, ausgefüllte Selbstauskunft und Ausweis am Eingang bereitzuhalten.

„Die Umsetzung der Sonderregelung ist für alle Beteiligten mit einem organisatorischen Aufwand verbunden, das gilt für Patienten, für Mitarbeiter wie auch für Angehörige. Diese Vorkehrungen sind aber notwendig, um Besuche in der aktuell sehr angespannten Lage überhaupt ermöglichen zu können. Sie dienen dem Schutz unserer Patienten sowie unserer Mitarbeiter. Hierfür bitten wir um Verständnis und Unterstützung,“ so RKU-Geschäftsführer Matthias Gruber. „Ein Klinikaufenthalt ist in der aktuellen Situation ohnehin sehr belastend, ganz besonders während der anstehenden Feiertage. Die Verständigung auf ein gemeinsames Vorgehen während der Feiertage war uns daher ein großes Anliegen, um Patienten sowie deren Angehörigen nachvollziehbare und einheitliche Regelungen an die Hand geben zu können – egal um welche Ulmer Klinik es geht,“ erklärt Generalarzt Dr. Jörg Ahrens, Kommandeur und Ärztlicher Direktor des BWK Ulm.

 

 

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