SPD-Stadtoberhäupter fordern bessere Kommunikation und mehr Polizei

Über 40 SPD-Stadtoberhäupter fordern von Baden-Württembergs Landesregierung eine bessere Corona-Kommunikation und eine stärkere Polizeipräsenz bei Corona-Protesten im Land.

Auf Einladung der Landtags-SPD haben sich am Montag (24.01.2022) über 40 Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen der SPD im Rahmen eines virtuellen Treffens über aktuelle Themen und Probleme der Kommunalpolitik ausgetauscht. Dabei verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung, die Forderungen an die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg stellt.

Die Stadtoberhäupter verlangen darin unter anderem eine verbesserte Corona-Kommunikation der Landesregierung, ein Sofortprogramm für den Personalmangel an Kitas, einen 100 Millionen Euro schweren Innenstadtfonds zur Belebung der Innenstädte und eine stärkere Polizeipräsenz bei Corona-Protesten im Land.

Das schreibt SPD-Fraktions- und Landeschef Andreas Stoch in einer Mitteilung. Dazu sagt Stoch: „Die Kommunen im Land ächzen unter den vielen Belastungen, die die Pandemie seit zwei Jahren mit sich bringt. Kurzfristige Corona-Verordnungen, zunehmender Protest gegen politische Maßnahmen und schmerzhafte wirtschaftliche Folgen kommen als erstes an den Rathaustoren an. Deshalb muss die grün-schwarze Landesregierung unsere Kommunen stärker unterstützen und ihnen das Leben nicht unnötig schwer machen.“

Die gemeinsame Erklärung der SPD-Bürgermeister/-innen vom 24.01.2022

Stuttgart, 24. Januar 2022 – Gemeinsame Erklärung anlässlich des Austausches der SPD-Landtagsfraktion mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der SPD zur Corona-Pandemie

1. Bessere Unterstützung für Familien und Kinder: Die Corona-Pandemie verschärft die soziale Ungleichheit, auch in Baden-Württemberg. Dies betrifft besonders Familien und Kinder in schwierigen Lebens- und Bildungslagen. Die Landesregierung muss in der sozialen Infrastruktur die zweite Säule der Kindergrundsicherung ausbauen. Besonders wichtig sind dabei der deutliche Ausbau von Ganztagsschulen, vor allem Ganztagsgrundschulen und ein Sofortprogramm für Kitas. Die Landesregierung muss die Kommunen beim Ausbau der Kitas besser unterstützen. Wir benötigen mehr Personal in den Grundschulen und Kitas. Das psychologische Beratungsangebot muss ausgebaut werden, die Schulsozialarbeit gestärkt werden. Die Landesregierung muss bei der Schulsozialarbeit endlich zur Drittelfinanzierung zurückkehren.

2. Öffnung des Förderprogramms für Luftfilter an Schulen und Kitas: Fast 30 Prozent der Mittel aus dem Programm zur Förderung von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kitas sind nicht abgerufen worden, auch weil der Zuschnitt des Förderprogramms am aktuellen Bedarf der Schulen und Kitas vorbeigeht. Wir fordern von der Landesregierung eine Öffnung des Förderprogramms dahingehend, dass auch die vom Bundesumweltamt empfohlenen und von vielen Bildungseinrichtungen gewünschten festinstallierten Klimaanlagen gefördert werden.

3. Auflegen eines Innenstadtfonds: Wir fordern einen Innenstadtfonds in Höhe von 100 Mio. Euro, der den Kommunen ein aktives Leerstandsmanagement ermöglicht und sie beim Zwischenerwerb leerstehender Immobilien unterstützt, auch zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum. Die Mittel aus dem Innenstadtfonds können außerdem für baulich-investive Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität eingesetzt werden, für Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Belebung von Innenstädten und des Handels sowie für Veranstaltungen, die Einrichtung von Pop-up-Stores und Umstrukturierungen von Leerflächen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Innenstadtfonds soll unter starker Beteiligung der Kommunen und des Handels erfolgen.

4. Starke Polizeipräsenz vor Ort: Die Kommunen müssen im Umgang mit Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen stärker von der Landesregierung unterstützt werden. Dies umfasst sowohl die Unterstützung durch zusätzliche Polizeibeamtinnen und -beamte für diejenigen Kommunen, die besonders stark von dem dynamischen Versammlungsgeschehen betroffen sind, als auch die rechtliche Beratung im Vorfeld von Versammlungen. Ein Sonderstab „Corona-Extremismus“ unter Federführung des Staatsschutzes muss einen Schwerpunkt auf die Beobachtung der sozialen Medien (insbesondere Telegram) legen, damit die Einsatzkräfte rechtzeitig wissen, wo Proteste geplant werden, mit wie vielen Teilnehmenden und mit welchem Radikalisierungs-und Gewaltpotenzial zu rechnen ist. Auf Corona-Demonstrationen, insbesondere gegenüber Einsatzkräften der Polizei und der Ordnungsbehörden, verübte Straftaten, müssen schnell und hart geahndet werden, wenn möglich im beschleunigten Verfahren nach §§ 417 ff. Strafprozessordnung (StPO).

5. Schutz vor Hass und Hetze: Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind nicht erst seit der Corona-Pandemie Hass und Hetze ausgesetzt. Die Pandemie hat diese Entwicklung aber nochmals verstärkt. Ein Teil der Teilnehmenden an den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ zeichnet sich durch eine starke Ablehnung des Staates, seiner demokratischen Strukturen und Repräsentantinnen und Repräsentanten aus. Sie verfolgen das Ziel, den Staat, seine Vertreterinnen und Vertreter und Institutionen ganz gezielt zu diffamieren, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat zu zerstören. Diese beschriebene Radikalisierung findet auch im Netz statt, in dem sich beispielsweise Kleingruppen in sozialen Netzwerken zur Bedrohung auch von Politikerinnen und Politikern verabreden. Wir verurteilen diese Angriffe auf Schärfste und fordern ein konsequentes Vorgehen gegen die Täterinnen und Täter. Die zentrale Ansprechstelle für Amts-und Mandatsträgerinnen-und träger des Landeskriminalamts muss auf die verschärfte Situation vorbereitet sein und ihr Beratungsangebot entsprechend ausrichten.

6. Kommunikation der Corona-Maßnahmen verbessern: Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Kommunikation zu den Corona-Maßnahmen zu verbessern. Neue Regelungen müssen rechtzeitig bekannt gegeben und unmissverständlich im Verordnungstext selbst geregelt sein. Wir fordern, dass die Corona-Verordnungen mindestens einen Werktag bzw. 24 Stunden vor Inkrafttreten veröffentlicht werden, damit die Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, sich auf neue Regelungen vorbereiten und die entsprechenden Vorkehrungen schaffen können. Die Landesregierung ist in der Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern die Corona-Maßnahmen besser zu erklären.

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