Die Besuchsregelungen für die Seniorenzentren der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales sind ab dem heutigen Mittwoch, dem 1. Juli, weiter gelockert.
Für Angehörige, deren Verwandten in den Seniorenzentren der ADK GmbH wohnen, heißt es endlich wieder aufatmen. Ab dem heutigen Mittwoch, dem 1. Juli, müssen Besuche weder vorab angemeldet werden, noch sind diese zeitlich beschränkt. Somit sind die lang ersehnten Spontanbesuche bei der Oma, dem Onkel, der Mama oder auch dem Ehemann endlich wieder möglich. Auch fällt der Zeitdruck und die viel zu schnellen Verabschiedungen, weil die Besucherzeit schon abgelaufen ist, endlich weg.
Die Besuche sind jedoch weiterhin auf maximal zwei Gäste pro Bewohner und Tag begrenzt. Zudem müssen auch weiterhin die Besucher zu Beginn ihre Daten angeben. Es gilt zum Schutz der Bewohner im gesamten Innenbereichen der Einrichtung durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hände müssen vor Betreten der Einrichtung desinfiziert werden.
Ebenfalls gilt nach wie vor, dass Besuche in den Gemeinschaftsbereichen nicht gestattet sind. Die Angehörigen müssen in den eigenen Bewohnerzimmern besucht werden.
Die Regelung, dass die Bewohner die Einrichtung weiterhin verlassen dürfen, bleibt nach wie vor bestehen. Dazu muss dann das Verlassen und auch die Rückkehr angezeigt werden. Eine große Neuerung und ein angenehmer Vorteil ist, dass die Bewohner nach Rückkehr in die Einrichtung keine Pflicht mehr haben, für 14 Tage eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.