Die derzeit stark steigenden Preise bei den Strom- und Heizkosten stellen aktuell viele Menschen auch in Schwaben vor große Herausforderungen. Die Stadt Blaustein informiert jetzt, wo diese Menschen Unterstützung erhalten, welche Rechte sie bei drohender Obdachlosigkeit haben und worauf man dabei achten sollte. Für jeden Bürger sollten die Zahlungen für Strom, Heizung und Miete stets Vorrang haben. Schon ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann nämlich der Strom abgestellt werden.
„Achten Sie daher darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zur Ihrem Verbrauch passen und lesen Sie regelmäßig Ihre Zählerstände ab“, sagt Maren Majewski vom Amt für Bürgerdienste und Sicherheit der Stadt Blaustein: „Ignorieren Sie auf keinen Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, sondern kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und versuchen Sie eine gemeinsame Lösung wie zum Beispiel eine Ratenzahlung zu erarbeiten.“
Blausteiner Bürger können finanzielle Unterstützung beim Sozialamt des Landratsamt Alb-Donau-Kreis beantragen – entweder in Form einer Mietschulden-Übernahme oder aber in Form von Wohngeld im Rahmen der Grundsicherung. Auch ein Termin bei einer Schuldnerberatung, wie zum Beispiel der Insolvenz- und Schuldnerberatung Ulm, Olgastraße 64, kann hilfreich sein.
„Bei drohender Obdachlosigkeit beziehen Sie bitte auch immer das örtliche Ordnungsamt mit ein“, betont Maren Majewski: „Wir stehen gerne beratend zur Seite und kümmern uns in letzter Instanz auch um geeigneten Wohnraum zur Überbrückung der Obdachlosigkeit.“
Maren Majewski ist unter der Telefonnummer 07304/802-1421 oder per E-Mail an majewski@blaustein.de erreichbar.