Mit Blick auf die Energieeinsparverordnung reduziert die Stadt Heidenheim erstmals die Straßenbeleuchtung und zwar in der Nacht zu Montag. Samstags und sonntags, in den Morgenstunden, sollen die Lampen auch künftig durchgängig brennen. Ebenso hält die Stadt an der LED-Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt fest, schaltet diese aber im Vergleich zu vergangenen Jahren später an und früher ab – und sonntags bleibt sie aus. Einzige Ausnahme: Am Wochenende des Weihnachtsmarkts leuchtet die Weihnachtsbeleuchtung auch am Sonntag. Auch die Zeitschaltung der Straßenlampen ist neu geregelt: abends 15 Minuten später an-, morgens 15 Minuten früher abschalten.
Rund 9000 Straßenlaternen werden künftig montags bis freitags zwischen 1 und 4 Uhr nachts abgeschaltet. Die Laternenmasten, die in diesem Zeitraum abgeschaltet werden, sind mit einer rot-weißen Banderole gekennzeichnet. Aufgrund der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmende angesichts der temporären Abschaltung der Straßenbeleuchtung das Parklicht an ihrem Fahrzeug anschalten, falls sie an der Straße in der Nähe zu einer Straßenlampe parken, die in der Nacht nicht durchgängig leuchtet. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist die Abschaltung der Straßenlampen so koordiniert, dass sie erst eine halbe Stunde nachdem die letzten öffentlichen Verkehrsmittel ihr Ziel erreicht haben, einsetzt. Die 23 Fußgängerüberwege im Stadtgebiet, die nach gesetzlichen Vorgaben durchgängig beleuchtet sein müssen, sind von der Abschaltung nicht betroffen. Die dortigen Lampenmasten sind folglich auch nicht mit einer Banderole versehen.