Stadt Neu-Ulm sucht Wahlhelfende für Bundestagswahl

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Stadt Neu-Ulm sucht Wahlhelfende für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – jetzt anmelden und Aufwandsentschädigung sichern!

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl statt. Damit die Wahl reibungslos abläuft, ist die Stadt Neu-Ulm auf die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Kräfte angewiesen.

Rund 550 Helfer gesucht

Für die Durchführung der Wahl werden insgesamt etwa 550 Wahlhelfende benötigt. Die Stadt ruft interessierte Bürger dazu auf, sich für diese wichtige Aufgabe zu melden.

Keine Vorkenntnisse erforderlich

Um als Wahlhelfender tätig zu werden, sind keine speziellen Vorkenntnisse nötig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bewerbenden für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind.

Aufwandsentschädigung für den Einsatz

Die Wahlhelfenden erhalten eine finanzielle Entschädigung. Diese beträgt mindestens 80 Euro. Je nach Funktion steigt die Vergütung: Schriftführende erhalten 90 Euro, stellvertretende Wahlvorstehende 100 Euro, und Wahlvorstehende 110 Euro.

Kontaktaufnahme über die Website der Stadt

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich direkt über die Website der Stadt Neu-Ulm an das Wahlamt wenden, um sich als Wahlhelfende zu registrieren.

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