Die Wahlhelfer gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort in den Wahllokalen. Nach der Wahl sind sie auch für das Auszählen der Stimmen verantwortlich. Voraussetzung für den Wahldienst: Die Ehrenamtlichen sollten bei der Wahl selbst wahlberechtigt sein und am Wahltag sowie für eine vorherige Einweisung etwas Zeit mitbringen.
Die Wahlhelfer erhalten von der Stadt Neu-Ulm für ihre Tätigkeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Neu-Ulmer Wahlamt wenden (Telefon: 0731 7050-6100 oder Mail: wahlen@neu-ulm.de). Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Neu-Ulm.