Stadt Ulm ändert Allgemeinverfügung "Maskenpflicht"

Sie tritt am Freitag in Kraft

Die Stadt Ulm hat ihre Allgemeinverfügung "Maskenpflicht" geändert.

Nach Angaben der Stadt tritt diese Fassung morgen in Kraft. Die  Änderungen sind:

Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Versammlungen, damit sind beispielsweise Gegendemonstrationen oder Demos/Kundgebungen zum Ukraine-Krieg nach Anmeldung in Abstimmung mit den Bürgerdiensten möglich – grundsätzlich auch in den markierten Bereichen (Siehe hier: ).

Für angemeldete Versammlungen gelten ausschließlich die von der Versammlungsbehörde verfügten Beschränkungen und Auflagen.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier:

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