Nach Angaben der Stadt tritt diese Fassung morgen in Kraft. Die Änderungen sind:
Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Versammlungen, damit sind beispielsweise Gegendemonstrationen oder Demos/Kundgebungen zum Ukraine-Krieg nach Anmeldung in Abstimmung mit den Bürgerdiensten möglich – grundsätzlich auch in den markierten Bereichen (Siehe hier:
Für angemeldete Versammlungen gelten ausschließlich die von der Versammlungsbehörde verfügten Beschränkungen und Auflagen.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier: