Ab sofort können sich kulturelle Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Solo-Kulturschaffende um eine Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024 bewerben. Fördermittel in Höhe von 157.800 Euro stehen für diesen Zweck bereit. Gefördert werden Projekte aus allen künstlerisch-kreativen Sparten, auch solche mit spartenübergreifendem Charakter, die in Ulm umgesetzt werden. Die Frist für die Antragstellung läuft bis 1. Dezember 2023. Ein Online-Formular zur Antragstellung und Richtlinien zu allen Sparten sind auf der Webseite der Stadt Ulm abrufbar.
Die Projekte müssen zeitlich befristet sein und dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die Projektverantwortlichen müssen in Ulm ansässig sein oder ihren zentralen Wirkungsort haben. Mit der Förderung sollen innovative und außergewöhnliche Ideen eine Realisierungschance erhalten. Kulturschaffende und Einrichtungen, die noch nicht fest etabliert sind, bekommen die Möglichkeit, sich auszuprobieren und neues Publikum zu gewinnen. Darüber hinaus will die Stadt Ulm die Fähigkeit zum Umgang mit Kunst stärken und allen Bevölkerungsschichten einen Zugang zu Kultur anbieten.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet Anfang Februar 2024 ein Gremium des Gemeinderats.