Stadt Ulm verschickt ab Januar die neuen Grundsteuerbescheide

Grundsteuerreform tritt in Kraft

Ab Januar 2025 verschickt die Stadt Ulm Grundsteuerbescheide basierend auf der neuen Berechnung.

Ab Januar 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen der Stadt Ulm ihre Jahresbescheide, wie die Stadt mitteilt. Grundlage ist die Reform der Grundsteuer, die erstmals nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg berechnet wird. Maßgeblich dafür ist das Bodenwertmodell.

Neuberechnung durch Finanzamt

Die neuen Grundsteuerbeträge basieren auf den vom Finanzamt ermittelten Messbeträgen. Diese wurden auf Grundlage der Grundsteuererklärungen festgelegt. Einsprüche gegen diese Bescheide müssen direkt beim Finanzamt eingereicht werden.

Änderung der Hebesätze

Der Gemeinderat hat neue, aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen: Die Grundsteuer A sinkt auf 305%, die Grundsteuer B auf 390%. Dennoch können Belastungsverschiebungen auftreten.

Zahlungsmodalitäten und Service

SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig, Überweisungen müssen zu den genannten Fälligkeiten erfolgen. Fragen beantwortet die Grundsteuer-Hotline unter 0731 / 161 -2288 oder das Sachgebiet Steuern per Mail (steuern@ulm.de) und vor Ort. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadt Ulm.

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