Ab Januar 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen der Stadt Ulm ihre Jahresbescheide, wie die Stadt mitteilt. Grundlage ist die Reform der Grundsteuer, die erstmals nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg berechnet wird. Maßgeblich dafür ist das Bodenwertmodell.
Die neuen Grundsteuerbeträge basieren auf den vom Finanzamt ermittelten Messbeträgen. Diese wurden auf Grundlage der Grundsteuererklärungen festgelegt. Einsprüche gegen diese Bescheide müssen direkt beim Finanzamt eingereicht werden.
Der Gemeinderat hat neue, aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen: Die Grundsteuer A sinkt auf 305%, die Grundsteuer B auf 390%. Dennoch können Belastungsverschiebungen auftreten.
SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig, Überweisungen müssen zu den genannten Fälligkeiten erfolgen. Fragen beantwortet die Grundsteuer-Hotline unter 0731 / 161 -2288 oder das Sachgebiet Steuern per Mail (steuern@ulm.de) und vor Ort. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadt Ulm.