Mit Datum vom 29. März 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit die zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung herausgegeben. Demnach werden die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni 2022 verlängert. Die städtischen Testzentren bleiben daher weiterhin für kostenlose Bürgertests geöffnet, teilt die Stadt Ulm mit.
Übersicht der städtischen Testzentren und Terminbuchung: www.ulm.de/schnelltests