Strafbefehle nach Ertrinken eines 5-Jährigen erlassen

Unglück im Hallenbad

Der Strafbefehl gegen die Kursleiterin ist bereits rechtskräftig.

Nach dem Tod eines 5-jährigen im Biberacher Hallenbad im Dezember, erlässt die Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Die Strafe gegen die 25-jährige Kursleiterin ist schon seit mehreren Wochen rechtskräftig. Die Notärztin, die den Jungen vor Ort widerbelebt hat, hat Widerspruch gegen ihren Strafbefehl eingelegt. Ihr wird vorgeworfen bei der Reanimation des Kindes Fehler gemacht zu haben. Der 5-jährige hatte an einem Wasserorientierungskurs teilgenommen und war dabei ertrunken, ohne dass es jemand bemerkt hatte.

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