In diesem Sommer sind neben Kleintieren auch wieder besonders viele Katzen im Tierheim Ulm gelandet. Das Katzenhaus platzt aus allen Nähten und auch das Personal ist am Limit. Die Hauptursache hierfür sind jedoch nicht ausgesetzte oder von Besitzern abgegebene Katzen sondern vor allem wild in der Stadt lebende Streuner. Diese leben meist scheu und versteckt, vermehren sich jedoch auch laufend. Nicht selten landen Katzenbabies samt Mutter im Tierheim und befinden sich gesundheitlich häufig in einem erbärmlichen Zustand. Oft müssen die meist scheuen Tiere aufwändig in Pflegestellen aufgepäppelt und auch tierärztlich versorgt werden, bevor sie überhaupt vermittelt werden können.
Bereits vor einem Jahr forderte die SPD im Ulmer Gemeinderat die Einführung einer Katzenschutzverordnung, damals noch unter Vorsitz des jetzigen Oberbürgermeister Martin Ansbacher – und der steht auch heute noch voll hinter dieser Forderung. Sein Vorgänger Gunter Czisch lehnte die Einführung einer Katzenschutzverordnung damals als „nicht geboten und rechtlich nicht möglich“ ab. Der Verwaltung wären auch keine sogenannten „Hotspots“ bekannt, lautete die Begründung seinerzeit.
Als Hotspots werden in diesem Zusammenhang Brennpunkte bezeichnet, in denen besonders hohe Populationen verwilderter Katzen leben. Diese Kolonien befinden sich in der Weststadt im Bereich Söfingen, am Kuhberg sowie am Eselsberg und im Industriegebiet Donautal. Auch im östlichen Teil bis nach Böfingen soll es wilde Katzenpopulationen geben. Nun gilt es die Existenz dieser Hotspots zu belegen und auch zu ermitteln, wie viele Streunerkatzen in und um Ulm leben.
Die Stadt Ulm arbeitet bei der Sammlung der benötigten Zahlen auch mit dem Tierheim Ulm und der Katzenhilfe Ulm / Neu-Ulm zusammen. Mit beiden Institutionen wurden bereits positive Gespräche geführt, so Manfred Chaloun vom Veterinäramt in Ulm. Neben der Anzahl der Katzen seien auch Daten zum Gesundheitszustand der aufgefundenen Katzen wichtig. Man stehe außerdem mit der Stadt Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis in Kontakt.
Seit 2013 gibt es für Kommunen die Möglichkeit eine sogenannte Katzenschutzverordnung zu erlassen. Viele Städte und Gemeinden haben bereits Kastrations- oder Katzenschutzverordnungen erlassen, darunter auch Großstädte wie Karlsruhe und Mannheim. Da unkastrierte Freigängerkatzen auch zur Vergrößerung der verwilderten Katzenkolonien und somit auch für deren Leid mitverantwortlich sind, würden durch eine Katzenschutzverordnung auch die Katzenhalter in die Pflicht genommen. Sie können so dazu verpflichtet werden, Katzen mit Freigang kastrieren, chippen und registrieren zu lassen. Sobald genauere Zahlen zu den verwilderten Katzen Ulm vorliegen, wird sich die Stadtverwaltung im nächsten Schritt an die Bevölkerung wenden und über die weiteren Schritte informieren. Dies soll bereits in den nächsten Monaten geschehen. So sollen Katzenbesitzer auch für die Problematik sensibilisiert werden, so Manfred Chaloun.
In Deutschland leben ungefähr zwei Millionen Streunerkatzen. Dabei handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder auch zurückgelassene Hauskatzen. Die verwilderten Nachkommen leben häufig in Kolonien, beispielsweise auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen oder Friedhöfen. Doch im Unterschied zu „echten“ Wildkatzen kommen diese verwilderten Hauskatzen, alleine nicht wirklich in der Natur zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Das Hauptproblem ist die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das einzige sinnvolle und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des schlimmer werdenden Katzenelends ist die Kastration der Tiere. Da jedoch auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der verwilderten Populationen beitragen, sollten verantwortungsbewusste Katzenhalter ihre eigenen Katzen unbedingt kastrieren lassen.