Totschlag-Prozess - Urteil gefallen

Er hat die Gewalttat schon zu Prozessbeginn gestanden – nun ist ein 17-Jähriger nach einem tödlichen Schlag gegen einen Familienvater zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt.




Nach dem tödlichen Schlag gegen einen Familienvater in Augsburg ist der 17-jährige Täter zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass er am Nikolaustag 2019 den Mann am Königsplatz mit einem Faustschlag ins Gesicht tödlich verletzt hatte.

Die Jugendkammer sprach den Jugendlichen der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richter blieben damit allerdings unter dem Strafmaß, das Staatsanwaltschaft und Nebenkläger am Vortag gefordert hatten: Sechs Jahre Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Die Tat in der Vorweihnachtszeit hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Da der Getötete bei der Berufsfeuerwehr in Augsburg gearbeitet hatte, gedachten auch Mitglieder zahlreicher anderer Feuerwehren bundesweit dem Opfer. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann privat unterwegs.

Der 49-Jährige war am Tatabend mit seiner Frau und einem befreundeten Paar von einem Weihnachtsmarkt- und Restaurantbesuch zum Königsplatz gegangen. Dort war er in einen Streit mit einer Gruppe Jugendlicher geraten, zu der der 17-jährige Hauptangeklagte gehörte. Der junge Mann schlug aus Sicht der Jugendkammer zu, der Feuerwehrmann erlitt in Folge des Schlages eine Hirnblutung und starb kurz darauf. Nach der Gewalttat verprügelte der 17-Jährige dann noch zusammen mit zwei Freunden den 50 Jahre alten zweiten Mann und verletzte ihn schwer. Dafür verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung.



Die Verteidiger des Jugendlichen hatten auf Nothilfe und eine Bewährungsstrafe plädiert. Denn ihr Mandant habe einen Freund schützen wollen, den der Familienvater zuvor gestoßen habe. «Für mich ist das eine Attacke», betonte einer der Verteidiger am Vortag. Rechtlich sei der Faustschlag also Nothilfe gewesen. Die Bewährungsstrafe ergebe sich aus der gefährlichen Körperverletzung gegen den 50-jährigen Freund des Mannes, sagten die Anwälte am Donnerstag weiter.

Überwachungskameras am Königsplatz hatten die Gewalttaten aufgezeichnet. Den Faustschlag hatte der Hauptangeklagte schon zu Prozessbeginn eingeräumt.

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