In Biberach zog die Polizei Dienstagmorgen einen 51-jährigen Autofahrer, der mit einem Anhänger unterwegs war, aus dem Verkehr. Grund hierfür war, dass der TÜV des Anhängers bereits seit Januar 2014 abgelaufen war.
Auch in Heidenheim wurde am Dienstag ein Anhänger von der Polizei festgestellt. Bei diesem war der TÜV schon seit Dezember 2014 abgelaufen.
Beide Verantwortliche erwartet nun eine Geldstrafe und je ein Punkt in Flensburg.
Ganz generell gilt: Ist der Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten, werden mindestens 75 Euro fällig. Außerdem kommt auf die Betroffenen ein Punkt in Flensburg zu.