Die Städtischen Testzentren erweitern ihre Testkapazität. Das teilt die Stadt Ulm mit.
Mit Änderung der Corona-Verordnung zum 24. November kommt in vielen Bereichen die 2G+ – Regelung zum Tragen, u. a. für den Besuch des Weihnachtsmarktes, beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Diskotheken und Clubs usw. Außerdem gilt im Öffentlichen Nahverkehr die 3-G-Regel.
Die Stadt verlängert daher in den Städtischen Testzentren die Öffnungszeiten. In den nächsten Tagen werden auch frühere Testzentren reaktiviert.
Eine Übersicht der Testzentren und Terminbuchung finden Sie hier.