Eine Frau hat Montag (28.11.2022) gegen 12:00 Uhr in den Eingangsbereich der Ulmer Synagoge am Weinhof gepinkelt, wie die SWP berichtet.
Dabei wurde sie vom dortigen Sicherheitsdienst beobachtet. Die Beschäftigten des Sicherheitsdienstes informierten die Polizei. Das Polizeirevier Ulm-Mitte stellte die Personalien der Frau fest. Die Beamten fertigten außerdem eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen die Frau.
Es geht der Polizei dabei um die Ordnung im öffentlichen Raum und um den Schutz von fremden Gütern, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
„Denken Sie an Ihre Mitmenschen und die Umwelt. Wenn Sie an einen Baum oder in ein Gebüsch pinkeln, schädigen Sie die Pflanzen. Und auch Gebäude können Sie durch Ihren Urin beschädigen. Das umgangssprachlich bezeichnete „Wildpinkeln“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit Bußgeld bewehrt“, heißt es weiter.