Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er bewusst gegen die Auflagen verstoßen hatte. Der Angeschuldigte räumte die Vorwürfe überwiegend ein. Aus Angst vor einer Abschiebung sei er Ende August nach Frankreich ausgereist. Dort habe er auch einen Asyl-Antrag gestellt. Nach Deutschland habe er nicht zurückkehren wollen, wurde demnach aber nach rund zwei Monaten unfreiwillig zurückgebracht.
Das Interesse an dem Verfahren war groß, weil es sich bei dem Mann um einen verurteilten Straftäter handelt. Mit anderen Männern hatte er 2019 eine 14-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg vergewaltigt. Dafür hatte er eine Haftstrafe verbüßt und musste sich anschließend mindestens einmal im Monat verschiedenen Behörden melden. Dem Gericht zufolge kam er dieser Auflage während seiner Ausreise in Frankreich nicht mehr nach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.