Ulm: Geständnis und Erinnerungslücken bei Mordprozess um getötete Frau

Prozessbeginn

Der Angeklagte sprach von Streitigkeiten in der Beziehung, der Richter von Anzeigen wegen Körperverletzung. Nun hat der Mordprozess gegen einen Mann mit einem Geständnis begonnen.

Der Angeklagte im Mordprozess um eine Frau hat die Tat vor dem Ulmer Landgericht eingeräumt. Beim Prozessauftakt am Freitag erklärte der inzwischen 56-Jährige aber, dass er sich nicht daran erinnern könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Anfang August vergangenen Jahres eine Frau in einer Unterkunft in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) mit einem Messer getötet zu haben. Die 42-Jährige soll sich zuvor von dem Mann getrennt und anderen Verletzungen gezeigt haben, die er ihr zugefügt haben soll. Schon vor der Tat fiel der Mann dem Gericht zufolge wegen Gewaltdelikten auf.

Der Staatsanwaltschaft zufolge lebten der angeklagte Rumäne und die Frau in einer Unterkunft mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Zu fünft tranken der 56-Jährige, die Frau und Bekannte demnach am Tattag zunächst Wodka im Zimmer der Frau. Sie soll sich dann von dem 56-Jährigen getrennt und ihn aus ihrem Zimmer geworfen haben.

Am selben Abend soll der Angeklagte ein Küchenmesser aus seinem Zimmer geholt haben. Als die 42-Jährige die Toilette im Erdgeschoss aufsuchte, soll er sie attackiert und ihr mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Die Frau starb noch vor Ort.

Der Angeklagte gestand, der Frau die Messerstiche versetzt zu haben, er wisse aber nicht, warum und könne sich an die Tat nicht erinnern. Auch daran, dass er die Polizei gerufen hatte, habe er keine Erinnerungen. In der Beziehung der beiden habe es immer mal wieder Streitigkeiten gegeben, schilderte er. Dass er die 42-Jährige zuvor schon geschlagen habe, wies der 56-Jährige zurück.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die 42-Jährige den Angeklagten wegen Gewalt gegen sie angezeigt hatte. Außerdem las der Richter ein Urteil zu einer Tat in einer früheren Beziehung des Mannes vor. Demnach habe er seine damalige Partnerin beleidigt, getreten und mit einem Glas geschlagen. Außerdem habe er ihr und ihrer Tochter gedroht, sie mit einem Messer umzubringen.

Ein Urteil in dem Prozess könnte Anfang März ergehen.

Das könnte Dich auch interessieren

06.11.2024 Ulmer Prozessbeginn: Ex-Schüler beteuert Unschuld nach Angriff auf Lehrer Nach einem Angriff auf einen Lehrer hat ein 23-Jähriger am Landgericht Ulm seine Unschuld beteuert. «Er hat die Tat nicht begangen», erklärte sein Anwalt Dominik Hammerstein zu Prozessbeginn. Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben. Die Anklage beruhe auf unzureichenden Beweisen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den damals 34 Jahre 22.07.2024 Prozessbeginn: Angriff mit abgebrochener Flasche - dann E-Scooter geklaut Zwei junge Männer stehen ab heute vor dem Ulmer Landgericht. Sie sollen einen 35-Jährigen mit einer abgebrochenen Flasche angegriffen haben, um ihm seinen E-Scooter zu klauen. Ende Dezember sollen die beiden 23- und 24-Jährigen den Rollerfahrer erst angerempelt und dann direkt mit der abgebrochenen Flasche auf ihn eingestochen haben. Einer soll den an Unterarm und 19.07.2024 15-Jähriger steht wegen Totschlags vor Ulmer Landgericht Die Tat hatte in der Region für Erschütterung gesorgt: Ein 15-Jähriger soll seine gleichaltrige Freundin Ende vergangenen Jahres in einem Wald beim Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet haben. Vor dem Landgericht Ulm beginnt am Vormittag der Prozess gegen den Jugendlichen. Ihm wird nach Angaben des Gerichts Totschlag vorgeworfen. Der Prozess finde aufgrund des Alters des Angeklagten 29.11.2023 Mitbewohner ermordet - Urteil gegen Paar rechtskräftig Das Urteil gegen ein Paar, das seinen Mitbewohner umgebracht hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf am 15. November die Revisionen der Verteidigung als unbegründet, wie das Ulmer Landgericht am Mittwoch mitteilte. Die beiden Angeklagten waren am 6. April jeweils zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die