Am auffälligsten war dabei eine Kontrolle des Güterverkehrs an der A8-Raststätte Gruibingen, doch wurden auch Gaststätten überprüft. Für die Kontrollaktion waren in den fünf Stadt- und Landkreisen, für die das Polizeipräsidium Ulm zuständig ist, fast 190 Polizisten eingesetzt, die kontrollierten rund 1 400 Personen und über 450 Fahrzeuge.
Am Rasthof Gruibingen bekam die Polizei Unterstützung durch den Zoll mit zwei mobilen Röntgenanlagen, das THW stellte Zelte und Anhänger als Arbeitsplätze zur Verfügung und Mitarbeiter des Bundesamt für Logistik und Materialwirtschaft (BALM) kontrollierten die Sozialvorschriften. Ein Bundespolizist war vom Flughafen Stuttgart mit einer mobilen Dokumentenprüfanlage angereist, um die Echtheit von Reisepässen und anderen Dokumenten zu beurteilen. Ein Arzt führte vor Ort Blutentnahmen durch, wenn Drogenvortests im Urin der Autofahrer verdächtige Substanzen nachwiesen.
Auch wenn immer wieder Regenschauer über dem Parkplatz niedergingen, wurden 95 Fahrzeuge und 145 Personen kontrolliert. Diensthunde suchten in Verdachtsfällen die Autos nach Drogen ab, Spezialisten der Verkehrspolizei mussten immer wieder die Ladungssicherung beanstanden. In einem separaten Zelt wurden Tipps zum richtigen Umgang mit dem digitalen Fahrtenschreiber und zur Ladungssicherung gegeben.
Elfmal musste die Lenk- und Ruhezeiten beanstandet werden, achtmal gab es Probleme mit der Ladungssicherung, darunter waren auch Gasflaschen, die nicht richtig gesichert waren. Technische Mängel gab es in ebenfalls acht Fällen, drei davon waren so schwerwiegend, dass ein Sachverständiger diese begutachtet, bevor es zu einem Strafverfahren gegen die Verantwortlichen kommt.
Drei Fahrer standen unter dem Einfluss von Drogen und ein Autofahrer hatte keine Fahrerlaubnis. Vor Ort wurden insgesamt über 7.000 Euro an Sicherheitsleistungen für zu erwartende Bußgelder erhoben.
Weitere Kontrollen fanden in Gaststätten, Hotel und Bars statt, dabei wurden auch knapp 300 Ausweise kontrolliert, zwölfmal ziehen die Kontrollen Verwarnung- und Bußgelder nach sich. Mobile Kontrollen galten auch der verbotenen Handynutzung beim Autofahren und der Gurtpflicht, hier wurden 29 Anzeigen geschrieben.