Die Ulmer Handwerkskammer spricht sich gegen eine gesetzliche Testpflicht für Betriebe aus. Die Tests sind laut Handwerkskammer nicht erforderlich.
Eine Pflicht zum regelmäßigen Testen auf das Corona-Virus sei weder für die Handwerksbetriebe, noch für die Beschäftigten praxistauglich oder geeignet. Die Betriebe im Kammergebiet zwischen Ostalb und Bodensee würden ihre Beschäftigten bereits freiwillig testen. Dazu werden etwa 80.000 Corona-Tests pro Woche verwendet.
„Die Handwerksbetriebe haben ein Eigeninteresse an den Coronatests, denn: durch regelmäßige Tests senken die Betriebe das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für ihre Kunden und halten so die Betriebe am Laufen. Da braucht man keine teure Pflicht und weitere Bürokratie.“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich der Handwerkskammer Ulm.
Die Beschaffung der Test sei eher eine Herausforderung, genauso wie für die Politik. Die Handwerkskammer sieht die Landesregierung in der Pflicht dafür zu sorgen, dass zusätzlicher Schaden und eine höhere Belastung für die Betriebe vermieden wird. Die hohen Beschaffungskosten und die Vorgaben zum Datenschutz seien Punkte, mit denen die Handwerksbetriebe sehr zu kämpfen hätten. Vielmehr wünschen sie sich klare Vorgaben der Politik, welche Arten von Schnell- und Selbsttests sicher, sinnvoll und offiziell anerkannt sind.
Hinzu kommt, dass Handwerksbetriebe keine Testpflicht durchsetzen könnten, da sie ihre Beschäftigten nicht zu einem Test zwingen können.
Die Ulmer Handwerkskammer hat innerhalb weniger Wochen 3.000 Corona-Testkits an Handwerksbetriebe mit Grenzpendlern verteilt. Diese sind aus der Notreserve des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden, damit der Grenzpendler- und Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz, Frankreich und gegebenenfalls Österreich problemlos weiterlaufen kann.