Der Ulmer Drogeriekönig Erwin Müller hatte am gestrigen Mittwoch, am ersten Tag des kompletten Lockdown, sein komplettes Kaufhaus in der Ulmer Fußgängerzone geöffnet. Auf diese Idee kam Müller auch schon beim ersten Lockdown im März – Bis die Behörden Teile seines Stammsitzes schlossen. Und per Gerichtsbeschluss dann doch wieder öffneten.
Für Laien liest sich die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg so: Müller dürfte eigentlich nur Drogerieartikel verkaufen. Die drei oberen Stockwerke mit Haushaltsartikeln, Multi-Media-Sortimenten und Spielwaren müsste er also schließen. „Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen“, heißt es in der Verordnung.
Müller bemüht nun Anwälte, diese Regelung in seinem Sinne auszulegen. Während Mitbewerber ihre Läden dicht machen, wehrt sich der 88-Jährige gegen die Regelung. Die Stadt Ulm sah am Mittwoch ihre Hände gebunden. „Wir leben in einem Rechtsstaat“, sagt Ulms OB Gunter Czisch auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung. Laut der Schwäbischen Zeitung, wären die Juristen im Rathaus zur Auffassung gekommen, dass sich die neue Verordnung nicht anders interpretieren lasse als jene im Frühjahr.
Müller hatte dem Verwaltungsgericht Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergebe, dass mehrheitlich Umsatz durch Drogerieartikel erzielt werde. Czisch: „Ich verstehe, dass das für viele Menschen unbefriedigend ist.“
Das Müller-Kaufhaus in der Innenstadt bleibt voll im Betrieb.