Anfang August wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm veröffentlicht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Donau-Iller hat sich intensiv rechtsanwaltlich beraten lassen, jedoch entschieden, keine Verbandsklage einzureichen. Die Erfolgsaussichten einer juristischen Auseinandersetzung sind laut des BUND zu gering.
Der BUND hatte erwogen, durch einen Eilantrag und eine Klage gegen Verfahrensmängel das Projekt zu verzögern. Ziel des BUND war es, eine Umplanung der Brücke von acht auf sechs Spuren zu erreichen. Doch wie Dr. Martin Denoix, Vorsitzender des BUND-Kreisverbandes Ulm, erläutert, wäre dies kaum durch eine Klage vor Gericht zu erreichen.
Leider hat unser Rechtsanwalt juristisch nicht genügend Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage zur Realisierung der 6-Spurigkeit gefunden. – Dr. Martin Denoix
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung könnte im Nachhinein erfolgen und wäre daher kein ausreichender Grund, das Projekt zu stoppen. Außerdem fehle es an entsprechenden gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene.
Obwohl der BUND auf eine Klage verzichtet, hält die Organisation an ihrer grundsätzlichen Kritik am achtspurigen Ersatzneubau der Adenauerbrücke fest. So betitelt Denoix den Ersatzneubau als „Brückenmonster“ und der Verein bezeichnet ihn als „ein Projekt aus dem vergangenen Jahrhundert“. Der BUND bemängelt, dass die Planung die Verkehrsentwicklungsziele der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie der Stadt Ulm nicht berücksichtigt. Zudem kritisiert der Verband den hohen Ressourcenverbrauch, die zusätzlichen Treibhausgasemissionen während Bau und Betrieb sowie den Flächenverbrauch.
Besonders die geplanten Verkehrsströme auf der neuen Brücke stehen im Widerspruch zu den Zielen der Mobilitätswende. Diese sieht eine Verlagerung von Gütertransporten auf Schienen und Wasserwege, massive Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und eine Steigerung des Anteils der Radfahrenden vor. Die aktuellen Planungen würden diese Ansätze ignorieren, so der BUND.
Auch der geplante Eingriff in die Natur, insbesondere die Fällung von 28 Bäumen im Stadtpark „Ehinger Anlagen“, sorgt für Kritik. Neupflanzungen könnten das Lebensraumpotential und Klimaschutzpotential alter Bäume nicht ersetzen, betont der BUND. Die Auswirkungen auf das lokale Klima und die Luftqualität seien erheblich. Positiv vermerkt der Verband jedoch, dass seine Forderungen zum Schutz von im Baubereich lebenden Fledermausarten in die Planung eingeflossen sind.
Der Ausbau der Adenauerbrücke stehe zudem in einem Spannungsfeld mit den Plänen der Landesgartenschau, die 2030 in Ulm stattfinden soll. Diese zielt darauf ab, Verkehrsflächen zu reduzieren und die städtische Mobilität zugunsten einer umweltfreundlicheren Gestaltung neu zu organisieren. Ein achtspuriger Ausbau widerspreche jedoch den Intentionen der Gartenschau, die den Verkehr entlang der B10 im Stadtgebiet reduzieren will. Die Planungen seien deshalb „weder städtebaulich noch verkehrstechnisch“ passend, so der BUND.